Daimler EMISSIONS SCANDAL

TILP INFORMS: Daimler investors claim for damages.

KEY FACTS AT A GLANCE:

  • For what period can claims for damages be asserted?
    Securities purchases from 10.07.2012 to 20.06.2018
  • Which securities are affected? Daimler shares and bonds as well as related derivatives.
  • Do the claims for damages require that the securities were still held in the portfolio on 20.06.2018? No.

WICHTIGE UPDATES:

  • 20.12.2021 — Ab dem 20.12.2021 nimmt TILP keine neuen Aufträge in Sachen Daimler AG mehr an.
  • 02.12.2021 — Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat mit gestern zugestelltem Beschluss in dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Daimler AG den Musterkläger bestimmt (Az. 20 Kap 1/21, Beschluss vom 01.12.2021). Dabei handelt es sich um einen von TILP vertretenen privaten Anleger. In dem Musterverfahren wird geklärt, ob sich Daimler gegenüber Investoren wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten schadensersatzpflichtig gemacht hat. Der Vorwurf der Kläger lautet, dass Daimler es pflichtwidrig unterlassen hat, den Kapitalmarkt im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen in Dieselfahrzeugen zu informieren. Insbesondere geht es um den Vorwurf, dass Daimler die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen und die hiermit verbundenen Risiken und Kosten dem Kapitalmarkt verschwiegen und diesen über die wahren Umstände getäuscht hat.
  • Anmeldung zum Musterverfahren nur noch bis zum 31.12.2021 möglich — Anleger, welche Daimler Aktien im Zeitraum vom 10.07.2012 bis einschließlich 20.06.2018 erworben haben, haben nunmehr die Möglichkeit, sich kostengünstig an dem KapMuG-Musterverfahren durch Anmeldung der Forderungen zu beteiligen. Aufgrund der Tatsache, dass Schadensersatzansprüche zum 31.12.2021 verjähren, ist jedoch Eile geboten, da die Anmeldung von Forderungen im KapMuG-Musterverfahren noch in diesem Jahr bei Gericht eingehen muss. Sofern Sie sich am KapMuG-Musterverfahren beteiligen möchten, bitten wir Sie, sich bis zum 15.12.2021 an uns zu wenden. Hierzu können Sie sich auch auf dieser Seite registrieren. Sie erhalten dann alle erforderlichen Informationen.
  • Anlegerklagen wegen Daimler-Dieselgate — TILP erwirkt Vorlagebeschluss beim Landgericht Stuttgart – Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gegen die Daimler AG eröffnet. Lesen Sie hier den Vorlagebeschluss des LG Stuttgart. PDF-Download: Daimler_Vorlagebeschluss_LG_Stuttgart_anonymisiert.pdf
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Alexander Heinrich
Geschäftsführer | Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Daimler Abgasskandal Tilp Rechtsanwalt Aktionäre
Axel Wegner
Partner | Rechtsanwalt​

PRESS RELEASES:

Stuttgart/Kirchentellinsfurt, 02.12.2021

Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat mit gestern zugestelltem Beschluss in dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Daimler AG den Musterkläger bestimmt (Az. 20 Kap 1/21, Beschluss vom 01.12.2021). Dabei handelt es sich um einen von der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) vor dem Landgericht (LG) Stuttgart vertretenen privaten Anleger. In dem Musterverfahren wird geklärt, ob sich Daimler gegenüber Investoren wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten schadensersatzpflichtig gemacht hat. Der Vorwurf der Kläger lautet, dass Daimler es pflichtwidrig unterlassen hat, den Kapitalmarkt im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen in Dieselfahrzeugen zu informieren. TILP vertritt in den Daimler Anlegerklagen eine Vielzahl privater und über 200 institutionelle Anleger. Insgesamt fordern die Kläger rund 900 Millionen Euro an Schadensersatz von der Daimler AG.

„Die klagenden Investoren werfen Daimler die Verletzung kapitalmarktrechtlicher Pflichten im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vor. Insbesondere erheben die Kläger den Vorwurf, dass Daimler die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen und die hiermit verbundenen Risiken und Kosten dem Kapitalmarkt verschwiegen und diesen über die wahren Umstände getäuscht hat“, sagt TILP Geschäftsführer Alexander Heinrich. „Während der Desinformationsphase vom 10.07.2012 bis 20.06.2018 sank der Kurs der Daimler-Aktie von über 90 Euro auf unter 60 Euro. Die dadurch erlittenen Schäden sind Gegenstand der jetzigen Klagen“, führt TILP Anwalt Axel Wegner ergänzend aus.

Anmeldung zum Musterverfahren noch bis zum 31.12.2021 möglich.

Anleger, welche Daimler Aktien im Zeitraum vom 10.07.2012 bis einschließlich 20.06.2018 erworben haben, haben nunmehr die Möglichkeit, sich kostengünstig an dem Musterverfahren zu beteiligen. Aufgrund der Tatsache, dass Schadensersatzansprüche zum 31.12.2021 verjähren, ist jedoch Eile geboten, da die Anmeldung von Forderungen im KapMuG-Musterverfahren noch in diesem Jahr bei Gericht eingehen muss. TILP weist darauf hin, dass im Gegensatz zur Musterfeststellungklage die Anmeldung im KapMuG-Musterverfahren durch einen Rechtsanwalt vorgenommen werden muss.

Kirchentellinsfurt, 15.01.2021

Das Landgericht („LG“) Stuttgart hat gestern den lange erwarteten Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz („KapMuG“) gegen die Daimler AG („Daimler“) wegen Dieselgate erlassen und damit das Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht („OLG“) Stuttgart eröffnet (Beschluss vom 14.01.2021, Az. 129 AR 1/21 Kap). Der Beschluss enthält sogenannte Feststellungsziele u.a. zu unterlassenen und falschen Ad-hoc-Mitteilungen sowie falschen Geschäftsberichten der Daimler AG. Er basiert auf Musterverfahrensanträgen der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („TILP“) vom Juni 2018 und Mai 2019, die TILP beim LG Stuttgart gestellt hatte, um das Musterverfahren nach dem KapMuG einzuleiten. „Unsere Anträge wurden im Februar 2019 und Februar 2020 im Klageregister des Bundesanzeiger veröffentlicht, damit war ein Vorlagebeschluss nach dem KapMuG zwingend zu erlassen und nur noch eine Frage der Zeit“, erläutert der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp. „Der Vorlagebeschluss enthält quasi das Arbeitsprogramm für das OLG Stuttgart, mit dem nunmehr die Anlegerklagen gegen Daimler aufgearbeitet werden“, ergänzt TILP-Anwalt Axel Wegner.

Die Kanzleien TILP und TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („TILP Litigation“) vertreten vor dem LG Stuttgart aktuell hunderte private und institutionelle Investoren gegen die Daimler AG mit Klagforderungen in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro. Die Klagen basieren auf Käufen von Daimler-Finanzinstrumenten und Finanzinstrumenten auf Daimler-Aktien im Zeitraum vom 10. Juli 2012 bis 20. Juni 2018 (sogenannte Desinformationsphase). Die Kläger werfen Daimler die Verletzung kapitalmarktrechtlicher Pflichten im Zusammenhang mit dem Daimler-Dieselskandal vor. Der Vorwurf lautet insbesondere, dass Daimler die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen und die hiermit verbundenen Risiken und Kosten dem Kapitalmarkt verschwiegen und diesen über die wahren Umstände getäuscht hat. Während der Desinformationsphase vom 10. Juli 2012 bis 20. Juni 2018 sank der Kurs der Daimler-Aktie von über 90 Euro auf unter 60 Euro. Die dadurch erlittenen Schäden sind Gegenstand des jetzigen Stuttgarter Musterverfahrens.

„Ende 2021 droht der Eintritt der Verjährung von Anlegeransprüchen. Der gestrige Vorlagebeschluss ermöglicht nunmehr die zeitnahe Bestimmung eines Musterklägers durch das OLG Stuttgart und damit Anlegern, die noch nicht geklagt haben die Möglichkeit, ihre Rechte mit deutlich reduziertem Kostenrisiko zu verfolgen“, führt Rechtsanwalt Wegner aus. „Die Rechtsverfolgung mittels KapMuG-Musterverfahren ist kostengünstiger und bietet erfahrungsgemäß signifikant höhere Erfolgschancen als normale Klagen“, ergänzt Rechtsanwalt Tilp.

Die TILP-Kanzleien kooperieren im Schadensfall Daimler-Dieselgate mit dem Prozessfinanzierer Therium, welcher TILP-Mandanten die kostenfreie Rechtsverfolgung gegen die Daimler AG gegen Erfolgsbeteiligung ermöglicht.

Hintergrund

Im September 2015 wurden bekanntlich die Dieselmanipulationen des Volkswagen-Konzerns öffentlich bekannt. Hierauf behauptete Daimler vehement, derartiges komme bei Daimler-Fahrzeugen nicht vor und wies den Vorwurf der Manipulation in einer Pressemitteilung vom 25. September 2015 „auf das Schärfste zurück“. Auch der damalige Daimler-Chef Dieter Zetsche persönlich verwahrte sich in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gegen entsprechende Verdächtigungen und behauptete: „Ein Defeat Device, sprich eine Funktion, die die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung unzulässig einschränkt, kommt bei Mercedes-Benz nicht zum Einsatz“. Knapp drei Jahre später kam das Kraftfahrt-Bundesamt („KBA“) jedoch zu einer anderen Einschätzung und ordnete im Mai 2018 den Rückruf erster Daimler-Fahrzeuge wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen an. Im Juni 2018 kündigte schließlich Bundesverkehrsminister Scheuer an: „Der Bund wird für deutschlandweit 238.00 Daimler-Fahrzeuge wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen unverzüglich einen amtlichen Rückruf anordnen. Insgesamt sind in Europa 774.000 Fahrzeuge betroffen.“

 

Claims for roughly EUR 900 million in damages filed with Regional Court of Stuttgart by institutional and private investors

Establishment of a model case for Higher Regional Court of Stuttgart to rule on imminent

On behalf of 219 institutional investors, the Tübingen law firm of TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (“TILP Litigation”) filed suit on December 30th, 2019, against Daimler AG (“Daimler”) with the Landgericht (Regional Court) of Stuttgart for damages totaling EUR 896 million. The plaintiffs include banks, capital management companies, insurance companies and reinsurers as well as pension funds from Germany, other Member States of the European Union, Northern America, Asia, and Australia.

The lawsuit is based on purchases of Daimler shares of stock (ISIN DE0007100000) made in the period from July 10th, 2012, until June 20th, 2018 (the so-called “disinformation phase”). The investors bringing the action claim that in connection with the Diesel scandal, Daimler violated duties under capital markets law. In particular, they allege that Daimler deliberately concealed the use of illegal defeat devices in the Diesel vehicles manufactured by the company, failed to disclose the risks and costs that this entailed, and misrepresented the actual circumstances to the capital markets. Over the course of the disinformation phase from July 10th, 2012, until June 20th, 2018, the price of Daimler’s stock fell from over EUR 90 to below EUR 60. The damages suffered as a consequence are the subject matter of the actions now being brought.

“Any issuer of securities listed on a stock exchange must promptly and fully inform the capital markets of any inside information. We are convinced that Daimler failed to do so, both in its financial reporting and in ad-hoc notices,” explained Andreas Tilp, attorney. “This means that the plaintiffs bought the Daimler stock at too high a price, and it is our conviction that Daimler is liable to them for compensation of damages,” Tilp continued. His colleague Maximilian Weiss added, “We believe the claims against Daimler are excellently positioned. Further institutional investors that have suffered damages by significant share-price losses have let us know that they likewise intend to file suit in 2020.”

Background

In September of 2015, the by now notorious Diesel manipulations by the Volkswagen Group became publicly known. Daimler reacted to the revelations by insisting that nothing of the sort had happened with Daimler vehicles and “categorically denie[d] any and all allegations of manipulation” in a press release on September 25th, 2015. Daimler’s CEO at the time, Dieter Zetsche, personally got involved and repudiated any suspicions of this nature in an interview he gave to the Sunday edition of the German daily Frankfurter Allgemeine Zeitung, stating that “a defeat device, i.e. a function that limits the efficacy of the emissions treatment in an inadmissible way, is not being used by Mercedes-Benz.” Nearly three years later, however, the Kraftfahrt-Bundesamt (Federal Motor Transport Authority) arrived at a different conclusion and ordered a first recall, in May of 2018, of Daimler vehicles equipped with illegal emissions-cheating devices. In June of that year, the Federal Minister of Transport Andreas Scheuer announced that “the Government will order 238,000 Daimler vehicles to be immediately recalled Germany-wide because of unauthorized defeat devices. In Europe, a total of 774,000 vehicles have been found to contain the software.”

Thereupon, TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (“TILP”) filed suit on behalf of a private investor and concurrently filed an application for the establishment of a model case in accordance with the Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (“KapMuG,” Act on Model Case Proceedings in Disputes under Capital Markets Law). The Regional Court of Stuttgart held this application to be admissible and published it by notice. “Since TILP subsequently created all of the further formal pre-requisites necessary for model case proceedings to be conducted pursuant to the KapMuG, we expect an order referring the decision on the establishment objectives to the court of higher instance (Vorlagebeschluss) to be handed down in the near future, meaning that the model case proceedings may commence already before the summer break,” Andreas Tilp, attorney, summarized the process. At the end of 2019, TILP had brought further actions against Daimler on behalf of more than 100 private investors.

For the Daimler Dieselgate claims, the TILP law firms once again are cooperating with the litigation finance syndicate of Therium/DRRT, which stands ready to provide funding also for the actions Daimler investors may bring in 2020. The consortium is also already assisting the investors who brought actions in the Steinhoff accounting scandal. In those model case proceedings, TILP is representing the model-case plaintiff before the Higher Regional Court of Frankfurt am Main. At present, the proceedings have been suspended to allow settlement negotiations to take place.

Daimler-Anlegerklagen wegen verbotener Abschalteinrichtungen: Landgericht Stuttgart eröffnet den Weg ins Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gegen die Daimler AG – Musterverfahrensantrag der Kanzlei TILP für zulässig erklärt – Daimler drohen Ansprüche in Milliardenhöhe – Kostenlose Registrierung für geschädigte Anleger und Investoren unter www.daimler-klage.de

 

Kirchentellinsfurt, 04.01.2019

 

Das Landgericht (LG) Stuttgart hat unter dem Verkündungsdatum 27. Dezember 2018 mit Beschluss zum Aktenzeichen 29 O 204/18, dem Kläger gestern zugestellt, den Weg ins Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Daimler AG für die Anlegerklagen wegen verbotener Abschalteinrichtungen eröffnet. Damit hat das LG den diesbezüglichen Antrag der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) für zulässig erklärt. Diese hatte den Musterverfahrensantrag für einen von ihr vertretenen Kläger am 22. Juni 2018 mit seiner Klage gegen die Daimler AG auf Schadensersatz wegen unterlassener und fehlerhafter Kapitalmarktinformationen über die Risiken der Verwendung verbotener Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen gestellt. Das vom LG Stuttgart im Klageregister dazu eingetragene Feststellungsziel lautet wie folgt: „Die Beklagte hat gegen § 15 Abs. 1 S. 1 WpHG a.F. verstoßen, indem sie es unterließ, ihre Entscheidung über den Einsatz verbotener Abschalteinrichtungen in der Modellreihe Mercedes C 220d im Herstellungszeitraum Dezember 2013 bis Mai 2018 unverzüglich zu veröffentlichen.“

Daimler tief in Abgasskandal verstrickt
Nach der Rechtsauffassung von TILP hat sich Daimler jedenfalls ab dem Jahr 2012 wegen einer Reihe von unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber seinen Aktionären sowie Erwerbern sonstiger Wertpapiere der Daimler AG schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind vor allem Wertpapierkäufe im Zeitraum vom 10. Juli 2012 bis 11. Juni 2018. Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger, welche die Wertpapiere bis zum 11. Juni 2018 gehalten haben wie auch solche, die sie bereits zuvor veräußert haben. „Das Kraftfahrtbundesamt ordnete mit Bescheiden vom 23. Mai 2018 und 3. August 2018 einen amtlichen Rückruf in Bezug auf Daimler-Dieselfahrzeuge wegen des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen an. Nach unserer festen Rechtsüberzeugung hätte Daimler den Kapitalmarkt über die aus diesem Einbau resultierenden Risiken informieren müssen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP. „Erschwerend kommt hinzu, dass Daimler auch nach der Aufdeckung des Abgasskandals bei Volkswagen noch die Unschuldige spielte. So erklärte der Vorstandsvorsitzende Dieter Zetsche noch am 26. September 2015 öffentlich, dass Daimler keine unzulässigen Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen verbaut habe“, betont TILP-Anwalt Axel Wegner. Fazit von Rechtsanwalt Tilp: „Die Aussage von Herrn Dr. Zetsche war unseres Erachtens schlicht unwahr. Stattdessen steckt auch Daimler offenbar knietief im Abgassumpf.“

Daimler drohen Ansprüche in Milliardenhöhe
Die Schadensperiode erstreckt sich nach Auffassung von TILP zumindest auf Wertpapiererwerbe vom 10. Juli 2012 bis 11. Juni 2018. Der Höchstkurs der Daimleraktie belief sich in dieser Zeit auf rund 95 Euro, aktuell liegt der Kurs bei rund 45 Euro. Einklagbar sind sowohl Kursdifferenz- wie Rückabwicklungsschäden. „Daraus resultiert ein Milliardenrisiko für Daimler“, schätzt Rechtsanwalt Wegner.

Musterverfahren nach KapMuG im Jahr 2019
Die jetzige Veröffentlichung des Musterverfahrensantrages ist der zentrale erforderliche Schritt auf dem Weg zum Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. TILP wird durch Anträge für weitere Kläger nunmehr die erforderliche formelle Voraussetzung herbeiführen, um schnellstmöglich einen Vorlagebeschluss des LG Stuttgart zu erstreiten, der das Musterverfahren nach KapMuG vor dem OLG Stuttgart sodann final eröffnet. „Die Chancen auf einen Prozesserfolg geschädigter Anleger erhöhen sich erfahrungsgemäß durch ein KapMuG-Musterverfahren deutlich. Denn die Kläger streiten dort, anders als in einer individuellen ZPO-Klage, gemeinsam für ihr Recht“, erläutert Rechtsanwalt Tilp den wesentlichen Vorteil eines Musterverfahrens.

Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung für geschädigte Anleger und Investoren
Für die geschädigten Erwerber von Wertpapieren der Daimler AG besteht die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung. TILP kooperiert in diesem Fall exklusiv mit den Gesellschaften DRRT und Therium, die interessierten Geschädigten über TILP die Finanzierung einer Klage ohne jegliches Kostenrisiko gegen reine Erfolgsbeteiligung anbieten. TILP hat eine Plattform unter www.daimler-klage.de eingerichtet, auf der sich geschädigte Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann ebenfalls kostenfrei weitere Informationen erhalten.

Daimler-Anlegerklagen: Kanzlei TILP initiiert Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen seit spätestens 2012 begangener diverser Marktmanipulationen aufgrund des Einbaus verbotener Abschalteinrichtungen vor dem Landgericht Stuttgart – Ansprüche in Milliardenhöhe drohen – Kostenlose Registrierung für geschädigte Anleger und Investoren unter www.daimler-klage.de

 

Kirchentellinsfurt, 23.06.2018

 

Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat am gestrigen Freitag, den 22. Juni 2018, vor dem Landgericht (LG) Stuttgart ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Daimler AG initiiert.

„Nach dem Prüfungsergebnis unserer Kanzlei hat die Daimler AG (Daimler) jedenfalls seit 2012 diverse Marktmanipulationen begangen, weil sie dem Kapitalmarkt die immensen Risiken aufgrund des Einbaus verbotener Abschalteinrichtungen in ihre Fahrzeuge verschwiegen hat“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP. „Beispielsweise hat Herr Dr. Zetsche per Interview bereits am 26. September 2015 erklärt, dass Daimler – anders als die Volkswagen AG – kein unzulässiges Defeat Device in seinen Fahrzeugen verbaut habe“, sagt TILP-Anwalt Axel Wegner. Zetsche wörtlich: „Ein Defeat Device, sprich eine Funktion, die die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung unzulässig einschränkt, kommt bei Mercedes-Benz nicht zum Einsatz.“

Aus prozesstaktischen Gründen hat TILP den Antrag auf Einleitung des Musterverfahrens zunächst nur in einer einzigen Pilotklage gestellt, um möglichst schnell den Eintrag seines KapMuG-Musterverfahrensantrages in das Klageregister des Bundesanzeigers zu erreichen, der formell das Musterverfahren einleitet. Diese Strategie hatte TILP bereits im Oktober 2015 auch in Sachen Anlegerklagen wegen Dieselgate gegen die Volkswagen AG (VW) erfolgreich angewandt, und vertritt heute zusammen mit ihrer Schwesterkanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP Litigation) mehr als 2000 private wie institutionellen Kläger mit einer Gesamtklageforderung von rund 5,4 Mrd. Euro gegen VW, darunter den Musterkläger vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. „Da unsere Kanzlei von einem sogenannten Kursdifferenzschaden in Höhe von mindestens 12,25% pro Kaufpreis allein hinsichtlich der Daimler-Aktie ausgeht, sehen wir ein potentielles Anspruchsvolumen gegen die Daimler AG im Milliardenbereich“, sagt Rechtsanwalt Tilp.

„Im Hinblick auf das Oberlandesgericht Stuttgart war unser jetziger Antrag in besonderem Maße geboten, da sich dieses in den Stuttgarter Anlegerklagen gegen die Porsche Automobil Holding SE wegen Dieselgate unverständlicher Weise seit nunmehr über 15 Monaten Zeit lässt, auch nur über die Zulässigkeit des dortigen Verfahrens zu entscheiden“, erläutert Rechtsanwalt Wegner. „Unsere Kanzlei vertritt bereits jetzt genügend Anleger und Investoren, um die Durchführung des KapMuG-Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Daimler AG zwingend zu erreichen. Dabei gehen wir davon aus, dass die TILP-Gruppe auch in diesem Musterverfahren den Musterkläger vertreten wird, dem allein nach dem KapMuG die verfahrensrechtlich stärksten Befugnisse zustehen“, fährt Wegner fort.

Die Kanzlei TILP ist auf das Führen von Musterverfahren nach dem KapMuG spezialisiert. Dieses spezielle Gesetz wurde aufgrund der von TILP im Jahr 2001 als erster Kanzlei initiierten Telekom-Klagen geschaffen, um eine Vielzahl von Klägern in einem Musterverfahren zu bündeln. Derartige Verfahren erhöhen die Erfolgschancen der Anleger deutlich und bieten erhebliche Kostenvorteile. TILP vertritt u. a. die jeweiligen Musterkläger in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG zu DT3 sowie gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des Musterklägers, das OLG München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls.

Nach dem rechtlichen Prüfergebnis von TILP hat sich Daimler wegen einer Reihe von falschen und unterlassenen Kapitalmarktinformationen, insbesondere in Finanzberichten, gegenüber seinen Aktionären und Anleiheerwerbern schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind vor allem Erwerbe von Aktien und Anleihen im Zeitraum vom 10. Juli 2012 bis 11. Juni 2018, wobei sowohl Anleger, die die Wertpapiere bis zum 11. Juni 2018 gehalten haben, wie auch solche, die sie bereits zuvor veräußert haben, anspruchsberechtigt sind.

Background

On September 18, 2015 the Volkswagen emissions scandal was revealed (also know as „Dieselgate“). Although Daimler was not involved in the revelation at the time, its stock price began to drop and fall up to 16%, totaling 12.35 billion EUR in losses.

As a response, Daimler’s CEO, Dieter Zetsche called a press conference on September 26 on which he categorically denied any emission manipulation at Daimler. This denial was included in Daimler’s 2015 Annual Report. Daimler’s price began a slow process of recovery. On May 23, 2017 raids in search of Dieselgate documents were initiated. Less than one month later, on July 21, 2017, Der Spiegel. A German news magazine revealed that the German car manufacturers Volkswagen AG, Daimler AG, Bayerische Motoren Werke AG (BMW), Audi AG and Dr. Ing. H.c. F. Porsche AG (together the „cartel“) allegedly had been acting in concert since 1996 to suppress competition, gain and keep market share and increase their own profits.

As a result of the revelations, Daimler’s stock price fell again considerably. The scandals also shed new light on Dieselgate. According to German weekly Der Spiegel, the cartel had agreed since 2006 on the reduction of the AdBlue (Urea) tanks used to control NOx emissions, and on the software designed to cheat emission tests (defeat devices), despite Mr. Zetsche’s previous declarations. Additionally, German newsprint Süddeutsche Zeitung revealed that Daimler had already informed the German authorities of the existence of the cartel as early as by 2014, obtaining leniency in return. The German Federal Financial Supervisory Authority (BaFin) initiated an investigation against Daimler on August 7, 2017 regarding the violation of their ad-hoc disclosure duties regarding its cartel participation, its leniency application and its participation in Dieselgate. Finally, on May 24 and June 11, 2018, the German Government ordered the recall of more than 238,000 Daimler vehicles due to „inadmissible defeat devices“ and Federal Minister of Transport Andreas Scheuer further announced that in Europe a total of 774,000 vehicles have been found to contain the software, calling again into question the veracity of Daimler’s previous statements and affecting the price of the stock.

The TILP Group

Trailblazers for investor rights

The affiliated law firms TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH and TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft in Tübingen form together TILP Group (hereinafter „TILP“) and stand for more than 25 years of experience and expertise in the field of banking and capital markets law. TILP is one of the leading and most experienced German law firms, since 1994 consistently, effectively and exclusively serving the interests of investors and shareholders. In many major commercial disputes TILP represents private and institutional investors, family offices and also public institutions. The media and competitors alike agree: For many years TILP has consistently been ranked among the absolute market leaders in banking and capital markets law. The Nomos Verlag names TILP in the Handbook of Law Firms in Germany 2014 ”the leading capital markets law firm-“ According to publications of JUVE, the German legal industry’s news magazine, TILP is „one of the leading law firms representing both, institutional and private investors in banking and capital market law matters … which ranks among the top tier addresses for years now and … which decisively has shaped this field of law“. Moreover, competitors attest TILP an “archetype function and high professional competence“. In its annual handbook 2016/2017 the legal market journal JUVE has ranked TILP as the nation’s only boutique law firm for financial disputes and securities litigation in the absolute top-tier for the category „Commercial Litigation and Liability“. In its 2018/2019 annual handbook, JUVE names TILP as “strongly recommended law firm for financial disputes (investors)”.

TILP is a partner of the law firms TILP PLLC, New York and TILP Litigation Lda & Comandita (ZFDM), Funchal / Madeira, which specialize in the international representation of institutional investors and companies on the field of capital market and antitrust law.

TILP has designated expertise in the area of national and international collective redress mechanisms. At the national level this applies in particular to the so-called KapMuG proceedings under the German Capital Markets Model Case Act (KapMuG). In preparation of the 2012 reform Act to the KapMuG, Andreas Tilp was one of the nine experts invited by the Committee on Legal Affairs of the German Federal Parliament.